GEMA-Befreiung für Ehrenamtsvereine

Das Land Hessen und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) haben eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine und Organisationen getroffen. Für Vereine und Organisationen in Hessen fallen für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr keine GEMA Lizenzkosten an. Die Landesregierung stellt bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. Mit dem Geld soll ein wesentlicher Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes geleistet werden. Erfasst von der Regelung sind alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dabei sind vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von max. 500m² umfasst, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird.

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