Literaturförderung

Leitgedanke

Die Literatur ist für das kulturelle Selbstverständnis von Frankfurt am Main prägend. Zahlreiche anerkannte Autorinnen und Autoren, Verlagshäuser, die Buchmesse und der Börsenverein, die literarischen Institutionen und die Literaturfestivals wie literaTurm und die Frankfurter Lyriktage, aber auch das große kulturell-literarische Erbe definieren das literarische Leben das Stadt. Daneben gibt es eine freie Szene, von der neue Impulse ausgehen, die mit Formaten der Literaturvermittlung experimentiert, die aber auch in die Breite wirkt und alle Altersklassen wie Bildungsschichten anspricht. Um zur freien Entfaltung des literarischen Lebens beizutragen, fördert das Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main zeitlich befristete Vorhaben wie etwa Lesungen, Lesereihen, Festivals, literarische Wettbewerbe, Literaturausstellungen. Die Förderung durch das Kulturamt dient der Vermittlung der deutschsprachigen wie der internationalen Gegenwartsliteratur, aber auch der Pflege des literarischen Erbes Frankfurts.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Projekte insbesondere im Bereich der zeitgenössischen Literatur von hoher künstlerischer Qualität. Interdisziplinäre Projekt mit einem literarischen Schwerpunkt können ebenfalls gefördert werden. Besonderes Interesse gilt neuen Formaten der Literaturvermittlung. Die Projekte müssen zeitlich begrenzt sein und sollten nicht von einer institutionell geförderten Einrichtung ausgehen. Ausgeschlossen von der Förderung sind in der Regel Druckkostenzuschüsse.

Zuwendungsempfänger

Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in Frankfurt am Main erhalten. Durch die Stadt Frankfurt bereits institutionell mit einem langfristigen Zuschuss geförderte Einrichtungen sind in der Regel von der Projektförderung ausgeschlossen.

Zuwendungsvoraussetzung

Die beantragten Projekte sollten in Frankfurt am Main realisiert werden. Der Antragsteller hat sich um Mittel von weiteren privaten oder öffentlichen Geldgebern zu bemühen, freiwillige, unentgeltliche Leistungen Dritter können berücksichtigt werden.

Mit dem Vorhaben sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Es werden im Allgemeinen max. 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen des Antragsstellers dürfen nur in Höhe des marktüblichen Geldwertes veranschlagt werden. Organisations- und Infrastrukturkosten sollten einen Anteil von bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten, in welcher Höhe sie als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden können, wird einzelfallbezogen entschieden.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind Sach- und Honorarausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen. Die Autorenhonorare müssen sich in einem angemessenen Umfang bewegen.

Verfahren

Voraussetzung einer Förderung ist ein formloser Projektantrag. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

- Antragsteller (Rechtsform)

- Zeitpunkt, Ort und Dauer der Veranstaltung

- Projektbeschreibung

- Die mitwirkenden Autorinnen und Autoren sowie weitere Mitwirkende

- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan


Es wird empfohlen, die Anträge in der ersten Jahreshälfte im Referat Literatur einzureichen. Eine Antragsfrist gibt es nicht. Eine Eingangsbestätigung wird nicht erteilt.

Die Anträge sind zu richten an:

Kulturamt Frankfurt am Main
Fachbereich Literatur
Dr. Sonja Vandenrath
Brückenstr. 3-7
60594 Frankfurt am Main

Für Rückfragen:

Tel.: 069-212 36091 oder per E-mail sonja.vandenrath@stadt-frankfurt.de

Die Projektförderung des Kulturamtes der Stadt Frankfurt dient ausschließlich und uneingeschränkt der Förderung Dritter. Die Literaturveranstaltungen des Kulturamtes werden aus einem separaten Etat finanziert.