Pilotprojekt Ausstellungsvergütung für Bildende Kunst
Stadt Frankfurt unterstützt zum zweiten Mal bildende Künstler*innen mit Ausstellungshonoraren
Das Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main stellt in einem zweijährigen Pilotprojekt Honorare an bildende Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung. Auf Basis eines Etatantrags wurden dazu für die Jahre 2024 und 2025 Mittel in Höhe von jeweils 60.000 Euro bewilligt, die von institutionell sowie verstetigt geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen zur Vergütung von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden können.
Die Förderung dient der Vergütung professionell arbeitender bildender Künstlerinnen und Künstler mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Frankfurt am Main für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke in öffentlichen, nicht kommerziellen Ausstellungen.
In dem Pilotprojekt soll, angelehnt an die Leitlinien zur Ausstellungsvergütung der Landeshauptstadt Stuttgart, ein „Modell für Frankfurt“ entwickelt werden, das die Vergabe regelt und das auf Basis der gesammelten Erfahrungen evaluiert werden kann. Institutionell und verstetigt geförderte Einrichtungen können ab sofort bis zum 30. Juni 2025 Vergütungspauschalen zwischen 100 Euro und 1.500 Euro, abhängig von der Form des Ausstellungsvorhabens, für den Ausstellungszeitraum 1. Juli 2025 bis 28. Februar 2026 beantragen.
Zu den verstetigt geförderten Einrichtungen zählen alle Institutionen, die bereits einmal eine Förderung des Kulturamtes Frankfurt für ihre Ausstellungstätigkeit erhalten haben. Die Vergütungspauschalen schlüsseln sich wie folgt auf:
Einzelausstellung:
1.500 Euro / pro Künstler*in
Kleingruppenausstellung (2-3 Künstler*innen):
500 Euro / pro Künstler*in
Gruppenausstellung (4-9 Künstler*innen):
250 Euro /pro Künstler*in
Großgruppenausstellung (mehr als 9 Künstler*innen):
100 Euro / pro Künstler*in
Sie finden im Downloadbereich die Antragsformulare und die ausführliche Beschreibung der Fördervoraussetzungen im PDF Format.
Die Förderung der Ausstellungsgrundvergütung erfolgt im Rahmen der Projektförderung. Der Förderantrag ist per E-Mail bis zum 30.06.2025 beim Kulturamt der Stadt Frankfurt einzureichen: kunstfoerderung@stadt-frankfurt.de
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Die Förderung dient der Vergütung professionell arbeitender bildender Künstler*innen für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke in temporären, öffentlichen Ausstellungen. Nicht abgegolten sind mit der Ausstellungsgrundvergütung die künstlerische und konzeptionelle Arbeit, Produktion, Auf-/Abbau, Transport, Reisekosten, Vermittlung etc. Eine Verrechnung der Ausstellungsgrundvergütung mit Sachleistungen z.B. Produktions- und Publikationskosten ist nicht zulässig.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Die Ausstellungsgrundvergütung dient der Förderung professioneller bildender Künstler*innen, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Frankfurt haben. Kriterien für eine professionelle Tätigkeit sind insbesondere
a) ein abgeschlossenes Studium an einer staatlich anerkannten künstlerischen Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Institution in Deutschland oder im Ausland.
b) der Nachweis künstlerischer Tätigkeit in Frankfurt am Main und ggf. darüber hinaus durch Ausstellungspraxis, Publikationsverzeichnis, Auszeichnungen, Stipendien, Webpräsenz etc. in Form eines Lebenslaufs.
Die antragberechtigten Institutionen leisten Gewähr für die Einhaltung dieser Kriterien.
WER KANN ANTRÄGE STELLEN?
Antragsberechtigt sind Institutionen, die durch das Kulturamt der Stadt Frankfurt im Bereich bildender Kunst institutionell gefördert werden oder eine verstetigte Projektförderung erhalten, demnach bereits mindestens einmal in ihrer Ausstellungstätigkeit von Seiten des Kulturamtes der Stadt Frankfurt gefördert wurden. Nicht antragsberechtigt sind:
a) Städtische Einrichtungen mit einem eigenen Etat, da diese keine Förderung durch den Fachbereich Bildende Kunst der Fachabteilung Kulturförderung des Kulturamtes erhalten
b) Institutionen zur künstlerischen Ausbildung
Gleichwohl gelten die Richtlinien zur Ausstellungsgrundvergütung als Empfehlungen auch für die unter a) und b) genannten Einrichtungen. Die Vergütungen müssen hier aus eigenen Mitteln geleistet werden.
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
Gefördert werden Vergütungen bildender Künstler*innen im Rahmen von Ausstellungen und Projekten der oben genannten Antragsberechtigten. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:
a) Es muss eine prägnante inhaltliche Projektschreibung zum Ausstellungsvorhaben mit eingereicht werden.
b) Die ausgestellten künstlerischen Arbeiten müssen überwiegend im Eigentum der Künstler*innen sein.
c) Eine Mindestlaufzeit der Ausstellung von 10 Tagen wird nicht unterschritten.
d) Die Arbeiten müssen im Rahmen der Präsentation zu regelmäßigen Öffnungszeiten, insgesamt nicht weniger als 24 Stunden, an mindestens 6 Tagen öffentlich zugänglich sein.
e) Schwerpunktmäßig liegt der Fokus auf der Förderung von lokalen Künstler*innen, die ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Frankfurt haben. Es muss sich um eine nicht kommerzielle Präsentation handeln, die Teil des Programms der Institution ist. Ausstellungen z.B. im Rahmen von Fremdvermietungen oder Gastprojekte, die anderweitig finanziert sind, haben kein Anrecht auf eine Vergütung aus den Mitteln für Ausstellungsgrundvergütungen.
f) Ausstellungzeitraum liegt zwischen dem 01. Juli 2025 und 28. Februar 2026.
ART UND HÖHE DER ZUWENDUNG
Zuwendungen aus den Mitteln für Ausstellungsgrundvergütung für Institutionen werden im Rahmen einer ergänzenden Projektförderung vergeben. Dabei ist die Höhe der Ausstellungsgrundvergütung pro Künstler*in davon abhängig, ob die Werke in einer Einzelausstellung, einer kleinen, einer mittleren oder einer großen Gruppenausstellung präsentiert werden. Die Vergütung ist wie folgt gestaffelt:
Einzelausstellung:
1.500 Euro / pro Künstler*in
Kleingruppenausstellung (2-3 Künstler*innen):
500 Euro / pro Künstler*in
Gruppenausstellung (4-9 Künstler*innen):
250 Euro /pro Künstler*in
Großgruppenausstellung (mehr als 9 Künstler*innen):
100 Euro / pro Künstler*in
Bei den Vergütungen handelt es sich um Pauschalbeträge. Wie die Zuwendung steuerrechtlich zu behandeln ist, muss gegebenenfalls von den Künstler*innen, an die Honorare ausgezahlt werden, (eventuell in Abstimmung mit Finanzamt oder Steuerberater*in) geklärt werden.
KÜNSTLERSOZIALKASSE (KSK)
Bei der Auszahlung einer Vergütung an Künstler*innen können für die Institutionen Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) fällig werden. In diesen Fällen müssen die Abgaben mitbeantragt und bei der Abrechnung auch nachgewiesen werden.
ANTRAGSTELLUNG IM RAHMEN DER INSTITUTIONELLEN FÖRDERUNG
Die Förderung der Ausstellungsgrundvergütung erfolgt im Rahmen der Projektförderung. Der Förderantrag ist per E-Mail bis zum 30. Juni 2025 beim Kulturamt der Stadt Frankfurt einzureichen:
kunstfoerderung@stadt-frankfurt.de
Der Name der antragstellenden Institution ist im Betreff der E-Mail anzugeben. Der Antrag muss eine Anlage mit einer verbindlichen Übersicht enthalten, in der die geplanten Ausstellungen, die Ausstellungstermine sowie die Anzahl der jeweils beteiligten Künstler*innen des Förderjahres samt der entsprechenden Ausstellungsvergütung aufgelistet sind.
Für die Aufstellung steht das Formblatt „Ausstellungsgrundvergütung“ unten als Download zur Verfügung.
Im Downloadbereich finden Sie weitere Informationen zur Berechnung der Abgaben an die Künstlersozialkasse.
RÜCKFRAGEN
Rückfragen bitten wir per E-Mail zu stellen, an: kunstfoerderung@stadt-frankfurt.de