Fördervoraussetzungen

Antragsfristen
(Stand April 2026)

Offspaces
Jahres und Halb-Jahresförderung für Ausstellungsprogramme
(bis zu max. 15.000.- Euro)
Antragsfrist: 15. November des Vorjahres und 15. Mai des laufenden Jahres

Apart
Einzelne Ausstellungsprojekte und Vorhaben
(bis zu 3.500.- Euro)
Antragsfrist: drei Monate vor Ausstellungs- oder Projektbeginn

Werkschau
Werkkataloge, Werkverzeichnisse und Künstler*innenbücher
(bis zu 6.000.-)
Antragsfrist: 15. Mai des laufenden Jahres
 

Wer sich bewerben kann: Fördervoraussetzung

Wir freuen uns über Bewerbungen von freischaffenden, qualifizierten bildenden Künstler*innen und freischaffenden Kurator*innen mit abgeschlossenem Kunsthochschulstudium, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Frankfurt haben. Künstlerische Professionalität kann alternativ nachgewiesen werden durch eine regelmäßige Ausstellungstätigkeit in anerkannten regionalen und überregionalen Ausstellungsinstitutionen. Ausbildung / Abschluss und Ausstellungstätigkeit sollten klar aus den Antragsunterlagen hervorgehen.

Die Ausstellung oder das zu fördernde Projekt muss in Frankfurt stattfinden. Unter den gezeigten Künstler*innen herrscht ein ausgewogenes Verhältnis zwischen lokalen, überregionalen und internationalen Positionen. Der Lebens- bzw. Arbeitsmittelpunkt in Frankfurt am Main kann nachgewiesen werden durch den Wohnsitz, bzw. ein Atelier in Frankfurt bzw. dem unmittelbaren Umland und eine regelmäßige Ausstellungstätigkeit in Frankfurt in den letzten fünf Jahren.

Antragsberechtigt sind außerdem Institutionen und Vereine mit Sitz in Frankfurt am Main. Für Offspaces gilt, dass vorzugsweise die verantwortlich Leitenden einen Förderantrag stellen. Nicht förderfähig sind Ausstellungen von Studierenden.

Eine Mindestlaufzeit der Ausstellung von insgesamt 10 Tagen darf nicht unterschritten werden. Die Arbeiten müssen im Rahmen der Präsentation zu regelmäßigen Öffnungszeiten, insgesamt nicht weniger als 24 Stunden, an mindestens 6 Tagen öffentlich zugänglich sein. Für den Eröffnungstag und eine Finissage können zwei Tage und je drei Stunden angerechnet werden.

Das Kulturamt übernimmt ausschließlich eine Ko-Finanzierung. Die Finanzierung eines Projektes muss schlüssig dargestellt werden.

Bevorzugt gefördert werden insbesondere Projekte, die neben den genannten Fördervoraussetzungen, möglichst mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

Professionalität und Innovation
Die freie Trägerschaft bzw. der selbstorganisierte Offspace kann aufgrund nachweislicher Kompetenz eine hohe künstlerische Qualität des Angebotes sicherstellen. Das Programm unter kuratorischer Leitung bzw. die einzelne Ausstellung überzeugen sowohl künstlerisch als auch durch ein schlüssiges, zeitgemäßes Ausstellungskonzept. Es werden neue experimentelle Ausstellungsformate erprobt. Es findet eine interdisziplinäre und/oder medienübergreifende Zusammenarbeit statt, durch die Neues entsteht.

Lokal und überregional
In Frankfurt leben zahlreiche hoch qualifizierte Künstler*innen. Gleichzeitig muss eine Kunstszene immer über den eigenen Tellerrand schauen und sich Anregungen von außen reinholen. Die zu fördernde Ausstellung / das Programm trägt dieser Tatsache Rechnung und bringt lokale Positionen mit überregional interessanten und internationalen Positionen zusammen. 

Netzwerke und Kooperationen
Das Ausstellungsprojekt fördert die Vernetzung innerhalb der Freien Kunstszene in Frankfurt und darüber hinaus. Es finden ausdrücklich Kollaborationen oder Kooperationen statt.

Aktualität und kritischer Diskurs
Qualitativ herausragende Projekte, Veranstaltungen oder Interventionen, die dem aktuellen Diskurs in der zeitgenössischen Kunst neue Impulse verleihen.
Wir begrüßen dialogorientierte Auseinandersetzungen mit gesellschaftlich relevanten, interkulturellen und allgemein diversitätsorientierten Themen.

Geschichte trifft Gegenwart
Das Projekt thematisiert das künstlerische und kulturelle Erbe der Stadt Frankfurt auf unkonventionelle Weise bzw. erforscht bislang wenig bekannte Aspekte der Frankfurter Gegenwartskunst.

Kultur im Viertel
Das Projekt hat positiven Einfluss auf seinen Standort, interagiert mit der Nachbarschaft und wirkt so in den Stadtteil hinein.

Zugänge schaffen
Die Ausstellung sensibilisiert das Publikum für den Wert und die Qualität von aktueller Kunst. Sie bietet eine niedrigschwellige Vermittlung an. Sie ist für viele kunstinteressierte Menschen öffentlich zugänglich, unabhängig von ihrer Herkunft, sozialen Schicht oder ihres Alters und fördert im besten Fall eine kontextsensible, sozial verantwortliche Kunstpraxis.

Diversität & Inklusion
Die Antragstellenden haben sich Gedanken gemacht, wo im Rahmen des beantragten Projekts bislang Zugangshürden für Teilnehmende bestehen, und welche konkreten Schritte umgesetzt werden könnten, um Zugangshürden für Teilnehmende im Sinne eines erweiterten Inklusionsbegriffs abzubauen.

Ressourcen und Nachhaltigkeit
Wir legen Wert auf nachhaltige Ausstellungsproduktionen, die sich ökologischen Werten verpflichtet sehen und bewusst mit den Ressourcen (Aufbaumaterial, Transport, Werbematerial etc.) umgehen. Wir fördern außerdem eine nachhaltige Wirtschaft, die eine faire und effiziente Verteilung der finanziellen Ressourcen anstrebt.

Dem Fachbereich obliegt – im interdisziplinären Austausch innerhalb des Kulturamtes – die Beurteilung und Vorbereitung einer Fördermaßnahme, die schließlich durch die Kulturdezernentin rechtlich vollzogen wird. Antragsfristen regeln die faire Verteilung der Förderübermittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Grundsätzlich nicht förderfähig sind u.a.:
• Projekte von Künstler*innen ohne Abschluss an einer anerkannten Kunsthochschule
• Diplomabschlussausstellungen
• Projekte, die bereits begonnen wurden
• Kommerzielle Projekte und Ausstellungen in kommerziellen Galerien
• Ausstellungen, die Teil eines vom Kulturamt geförderten Programms sind
• Ausstellungen außerhalb Frankfurts
• Kunstwissenschaftliche Vorhaben
• Projekte der kulturellen Bildung
• Ausstellungen im eigenen Atelier, in privaten Räumen und Geschäftsräumen