Bewerbung, Antragstellung, finanzielle Rahmenbedingungen
Was wir von Ihnen brauchen
Es müssen eine aussagekräftige, aber kurze inhaltliche Projektschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan zum Ausstellungsvorhaben mit eingereicht werden. Bitte nutzen Sie unsere Antragsformulare.
Checkliste
• Anschreiben (mit Adresse, Ansprechperson, Bankverbindung)
• kurze inhaltliche Projektschreibung
• für den Erstantrag bei Vereinen: aktuelle Satzung
• für den Erstantrag: Angaben zum Tätigkeitsbereich des Offspaces, bisherige Ausstellungsübersicht, Portfolio max. 2 MB
• Ausstellende Künstler*innen: kurze Übersicht mit Wohnort, Ausbildung, Ausstellungen, Website/Portfolio
• Kosten- und Finanzierungsplan: Darstellung wie Sie das Vorhaben finanzieren wollen. Darstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die mit dem Projekt verbunden sind. Nennung Ihrer Kooperationspartner*innen und ggf. anderer Institutionen, bei denen Sie Geld beantragt oder um Unterstützung gebeten haben. Bitte geben Sie alle Kosten an, inklusive der nicht förderfähigen.
Das Kulturamt übernimmt keine Vollfinanzierung, sondern eine unterstützende Teilfinanzierung. Die Förderhöhe wird individuell bemessen und hängt davon ab, inwieweit Ihr Vorhaben inhaltlich überzeugt, schlüssig mit dem Kosten- und Finanzierungsplan ist und mit unseren Förderzielen übereinstimmt. Das Einwerben von Drittmitteln wird begrüßt.
Förderfähige Kosten bei Ausstellungen sind:
- Raummiete
- Honorare für ausstellende Künstler*innen und Kulturschaffende
- Ausstellungsaufbau
- Aufsicht
- Kurator*innen
- Autor*innen
- Grafiker*in
- Foto- oder Video-Dokumentation
- Transportkosten
- Material für Ausstellungsaufbau
- Leihgebühren für technische Geräte (z.B. Beamer)
- Kunstversicherungen
Regelmäßig nicht mitfinanziert werden:
• Kosten für die Produktion von Kunstwerken
• Kosten für Lesungen, Musik- oder Filmveranstaltungen (hier wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachbereiche – Fördervoraussetzungen siehe hier)
• dauerhafte Anschaffungskosten
• Vernissagen / Finissagen (Verköstigung und Getränke)
• Büromaterial
• Reisekosten / Unterbringung Gastkünstler*innen (diese wenden sich bitte an die Kulturämter ihrer Wohnorte)
Bitte weisen Sie in Ihrem Kosten- und Finanzierungsplan alle entstehenden Kosten aus und legen Sie dar, wie Sie Ihr Projekt finanzieren wollen.
Werkkataloge, Werkverzeichnisse und Künstler*innenbücher
Der Fokus der Förderung liegt auf Werkkatalogen bzw. Werkverzeichnissen. Die Künstler*innen sind der Gegenwartskunst verpflichtet, sie leben und arbeiten in Frankfurt, haben ihr Studium an einer staatlichen Kunstakademie abgeschlossen oder können eine regelmäßige, überregionale Ausstellungstätigkeit nachweisen. Das Vorweisen einer langjährigen etablierten Kunstpraxis ist Voraussetzung für die Förderung. Die Förderung von Ausstellungskatalogen und Bildbänden ist ausgeschlossen.
Förderfähige Kosten bei Katalogen sind:
Honorare für
- Text/Autor*in
- Grafikdesign
- Fotografische Leistung
- Lektorat
- Bildbearbeitung
- Druckkosten
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
• Ausstellungsbegleitende Kataloge, Broschüren
Sie können Ihren Antrag ab Mai einfach hier online ausfüllen und einreichen. Aktuell nutzen bitte noch unsere Vordrucke (siehe Download unten).
Bitte reichen Sie nach Möglichkeit KEINE individuell gestalteten Anträge ein. Damit verzögern Sie die administrative Abwicklung. Ihr Antrag darf 5 MB nicht überschreiten. Achten Sie auf ein knapp gehaltenes Portfolio. Ausschließlich vollständige, fristgerecht eingereichte Anträge können bearbeitet werden.
Bewilligung oder Ablehnung:
Nach der Bearbeitung der vorgelegten Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald die Entscheidung vorliegt, benachrichtigen wir Sie, ob ein Zuschuss bewilligt oder der Antrag abgelehnt werden musste.
Im Fall einer Bewilligung bekommen Sie per Post (!) zeitnah zur Realisierung Ihres Vorhabens einen sog. Bewilligungsbescheid, den Sie unterschrieben an die Kulturförderung (Anja Söhns Fachbereich Kulturförderung) zurückschicken.
Wurde Ihr Projekt bewilligt, würden wir uns freuen, wenn Sie uns in Ihren Einladungsverteiler aufnehmen: kunstfoederung@stadt-frankfurt.de
Im Fall einer Katalogförderung erhält der Fachbereich Kunst & Kunst im öffentlichen Raum ein Belegexemplar des Kataloges.
Im Fall einer Ablehnung erhalten Sie ebenfalls eine Information.
Ihre Ansprechpartner*innen im Kulturamt
STADT FRANKFURT AM MAIN
Kulturamt Frankfurt am Main
Brückenstraße 3-7
60594 Frankfurt am Main
Administrative Fragen zu Bewilligung, Kalkulation und Abrechnung
Fachbereich Kulturförderung
E-Mail: kulturfoerderung@stadt-frankfurt.de
Leitung: Anja Söhns
Telefon: ++49 (0)69 / 212 – 300 61
E-Mail: anja.soehns@stadt-frankfurt.de
Virginia Ritts
Telefon: ++49 (0)69 / 212 – 345 42
E-Mail: virginia.ritts@stadt-frankfurt.de
Katja Schmolke
Telefon: ++49 (0)69 / 212 – 388 97
E-Mail: katja.schmolke@stadt-frankfurt.de
Inhaltliche Fragen
Fachbereich Kunst & Kunst im öffentlichen Raum
E-Mail: kunstfoederung@stadt-frankfurt.de
Fachbereichsleitung: Dr. Jessica Beebone
Referentin: Christin Müller
Referentin: Naomi Rado
Telefon: ++49 (0)69 / 212 – 740 68