Vergabe städtischer Künstlerateliers in Frankfurt am Main

Die Vergabe der Ateliers richtet sich an alle professionell arbeitende Bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Frankfurt nachweisen können. Eine Altersbeschränkung besteht nicht, jedoch sollten vor allem Künstlerinnen und Künstler, die noch am Anfang ihrer Laufbahn stehen, durch ein subventioniertes Atelier einen Anschub für den Aufbau ihrer künstlerischen Karriere erhalten.

Bewerbung

Bewerben können sich professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Voraussetzung ist eine erfolgreiche künstlerische Ausbildung an einer Akademie, Hochschule, Fachhochschule oder bei fehlender Ausbildung eine Ausstellungstätigkeit, die eine gleichwertige Qualifikation des Werdegangs erkennen lässt.

* Nicht gefördert werden können Kunstschaffende, die noch studieren oder nicht hauptsächlich als Kunstschaffende tätig sind.

* Es ist möglich, dass sich zwei oder mehrere Künstler gemeinsam für ein Gemeinschaftsatelier bewerben. Dieselben Künstler können sich parallel auch einzeln bewerben.

* Bedingung für eine Atelierförderung ist der Nachweis über ein geringeres Einkommen als 28.000.- Euro brutto im Jahr. Künstler mit einem höheren Einkommen können sich für ein nicht subventioniertes Atelier bewerben. Vom Einkommen abgesehen gelten die gleichen Bewerbungskriterien.

* Gefördert werden ausschließlich Künstlerinnen und Künstler, deren Wohnsitz, Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Frankfurt am Main liegt.

* Berücksichtigt werden alle Künstlerinnen und Künstler, die die zuvor genannten Kriterien erfüllen jedoch vorzugsweise Bildende Künstlerinnen und Künstler am Anfang der Professionalität zum Auf- und Ausbau ihrer künstlerischen Karriere.

* Nachzuweisen ist eine kontinuierliche künstlerische Praxis über mindestens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre).

* Künstlerinnen und Künstler im fortgeschrittenen Alter, die bereits eine längere künstlerische Tätigkeit ausüben sind gebeten, ihre Ausstellungen oder Werkprojekte der vergangenen fünf Jahre nachzuweisen.

* Die Förderwürdigkeit bewertet das Kulturamt. Bei mehreren freien Ateliers erfolgt die Abstimmung mit einem Atelierbeirat.

* Die vermieteten Ateliers sind ausschließlich Arbeitsateliers und keine Wohnflächen.

Mietdauer

Die Mietdauer beträgt 3 Jahre mit Option auf eine Verlängerung um maximal weitere 2- bis 4 Jahre. Hierzu ist eine erneute Bewerbung notwendig. Nach Ablauf der Mietdauer findet keine automatische Verlängerung statt. Eine vertragliche Veränderung des Mietverhältnisses z.B. nach einer längerfristigen Verlagerung des Wohn- und Lebensmittelpunktes, bleibt vorbehalten.

Mietpreise

Die Mietpreise sind subventioniert und variieren aktuell abhängig von Ausstattung und Lage zwischen 3,75 Euro - 5,00 Euro (Kaltmiete pro Quadratmeter). Der reguläre, nicht subventionierte Mietpreis, beträgt zwischen 7,00 Euro - 9,00 Euro (Kaltmiete pro Quadratmeter).

Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung kann mittels Formular - als Download s.u. - erfolgen. Beigefügt erbitten wir einen aktuellen Lebenslauf und Werkportfolio.

Inhalt der Bewerbungsunterlagen (als Mappe und in digitaler Form)

* Bewerbungsformular mit Unterschrift und Darstellung der derzeitigen Arbeitsraumsituation und des zukünftigen Raumbedarfs

* Lebenslauf, Art und Dauer der künstlerischen Ausbildung

* Vorlage eines Werkportfolios mit Arbeiten der letzten 5 Jahre (keine Originale)

* Ausstellungsübersicht, Presseberichte und Texte zum künstlerischen Werk (per Post)

* Nachweis des Wohnsitzes

* Einkommensnachweis

Warteliste

Das Kulturamt führt eine Warteliste potentieller Interessent/innen, die maximal ein Jahr lang auf der Warteliste geführt werden, wenn keine Verlängerung beantragt wird. Bewerbungen für Verlängerungen des Mietverhältnisses sind 8 Monate vor Ablauf einzureichen.

Bei mehreren freien Ateliers erfolgt die Vergabe mit einem Atelierbeirat. Dieser beurteilt die künstlerische Professionalität und macht Vorschläge für die Vergabe der freien Ateliers. Geschäftsführung und stimmberechtigter Vorsitz des Beirats ist die Aufgabe des Kulturamtes und wird in der Regel von der Fachreferentin/dem Fachreferenten für Bildende Kunst wahrgenommen. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Atelierbeirats (jeweils eine Vertreterin beziehungsweise ein Vertreter) sind die Leiter/innen von Frankfurter Kunstverein, Städelschule, einer Galerie, Ausstellungshalle 1A und eines Atelierhauses.

Ansprechpartnerin:

Susanne Kujer
Fachbereichsleiterin
41.17 Bildende Kunst
Brückenstraße 3-7
60594 Frankfurt am Main
Telefon (069) 212-33550
susanne.kujer@stadt-frankfurt.de

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