Kulturfonds Energie der Bundesregierung

Der Bund stellt zur Unterstützung der Kultureinrichtungen in der Energiekrise gezielte Hilfen im Umfang von einer Milliarde Euro im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Der Fonds soll für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 greifen. 

Die Hilfsmaßnahmen des Bundes in der Energiekrise, insbesondere die Gas- und Strompreisbremsen, helfen auch den Kultureinrichtungen, den Energiekostenanstieg zu dämpfen. Sie werden aber nicht ausreichen, den Kostenanstieg komplett aufzufangen und eine nachhaltige Absicherung der kulturellen Infrastruktur zu gewährleisten. Daher stellt der Bund zur Unterstützung der Kultureinrichtungen in der Energiekrise gezielte Hilfen im Umfang von insgesamt einer Milliarde Euro im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.

Für das Jahr 2023 sollen insgesamt 750 Mio. Euro Hilfsmittel zur Verfügung stehen, für 2024 nochmals 250 Mio. Euro. Der Fonds umfasst den Zeitraum rückwirkend vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2024.

Der Fonds bezuschusst die Mehrbedarfe bei den Energiekosten anteilig. Auch Einrichtungen der kulturellen Bildung wie z.B. Musikschulen und Jugendkunstschulen sowie soziokulturelle Zentren sollen antragsberechtigt sein. Der der Berechnung zugrunde gelegte Energieverbrauch soll pauschal um eine (fiktive) Einsparung von 20 Prozent gekürzt werden. Berücksichtigt werden sollen die Mehrbedarfe für Gas, Wärme und Strom, andere Energieträger sind derzeit nicht umfasst. Auch Kulturveranstaltungen außerhalb von Kultureinrichtungen sollen Hilfen in Form einer Pauschale beantragen können. Weitere Unterstützungsbedarfe, z. B. für Künstler*innen, sollen durch die Länder abgedeckt werden. Die Abwicklung erfolgt über eine zentrale Plattform.

Mehr informationen unter: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html

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