Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für www.kultur-frankfurt.de des Kulturamtes der Stadt Frankfurt am Main, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit zu erfüllen. www.kultur-frankfurt.de ist überwiegend mit den Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0/WCAG) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
• einer am 22. Juli 2025 durchgeführten
Selbstbewertung
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
• PDF-Dokumente
• Alternativtexte (aktuell in Arbeit)
Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:
• Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben, Animationen)
Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Unsere Website verwendet das Tool Eye-Able® Assist von der Web Inclusion GmbH, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu verbessern. Eye-Able® Assist ermöglicht es den Nutzer*innen, die Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu den Funktionen gehören:
• Anpassung der Schriftgrößen
• Farb- und Kontrasteinstellungen
• Tastaturnavigation und Vorlesefunktion
• Nachtmodus und Blaulichtfilter
• Zusätzliche Werkzeuge wie das Vergrößern des Mauszeigers oder das Ausblenden von Bildern
Das Menü von Eye-Able® Assist kann über das Symbol oder die Tastenkombination „ALT + 1“ aufgerufen werden.
Zudem können Seiten in Einfacher Sprache angezeigt werden über die Eye-Able® KI.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 10.11.2025 aktualisiert.
Kontakt
Bei Fragen zur Barrierefreiheit von www.kultur-frankfurt.de wenden Sie sich bitte an die Redaktion unter kulturportal@stadt-frankfurt.de oder 069-212 45187.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Landesbeauftragte für Barrierefreiheit