Die Lanterna Magica, © Deutsches Filmmuseum
Die Hessische Filmförderung und die Hessische Rundfunk Filmförderung, die seit dem Jahr 1997 miteinander kooperieren und auf dem Gelände des HR ihren Sitz haben, verfügen über einen gemeinsamen Basisetat von rund 2,1 Millionen Euro im Jahr.
Künstlerische Qualität und Originalität sind die wichtigsten Kriterien bei der Auswahl der zu fördernden Projekte. Neben der Förderung von Filmprojekten werden aber auch hessische Kinos mit hochwertigen Programmen unterstützt.
Mit der Verleihförderung kann Hessen sowohl die im eigenen Land produzierten Filme dem Markt zuführen, als auch Kopien kulturell wertvoller, hierzulande unbekannter Filme in die Kinos bringen.
Eingereicht werden können Anträge für Spielfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme, Experimentalfilme und Kurzspielfilme in allen Längen und Formaten. Die Hessische Rundfunk Filmförderung konzentriert sich vorwiegend auf Drehbücher, Produktionsvorbereitung und Produktionsförderung.
Die Filmförderung des Landes Hessen spannt den Bogen zur Postproduktions- und Verleihförderung und zum Abspielbereich, bei dem auch lokale Festivals ihre Unterstützung erfahren.
Bei den eingereichten Projekten wird ein Bezug der Projekte oder Antragsteller zum Bundesland Hessen vorausgesetzt. Die Zuschüsse der Förderung müssen nicht zurückgezahlt werden.
Außerdem bietet die Hessische Filmförderung/HR-Filmförderung nach Vereinbarung persönliche Beratungsgespräche an.