Designschutz

 

Designschöpfungen erfordern Kreativität und manchmal spielerische Leichtigkeit. Um das Ergebnis dieser Arbeit rechtlich abzusichern kann man die Unterstützung eines Patentinformationszentrums in Anspruch nehmen. Etwas verwirrend ist der Name dieses Schutzrechtes, denn es wird in Deutschland als Geschmacksmuster bezeichnet – anlehnend an den ästhetischen Geschmack eines Produktes.

Als Partner des Deutschen Patent- und Markenamtes stehen in Darmstadt Mitarbeiter zur Unterstützung von Designrecherchen und der Beratung zur Anmeldung beim Amt zur Verfügung. Diese Anlaufstelle existiert seit 1877 und deutschlandweit gibt es inzwischen 22 Patentinformationszentren.

Auch die Suche nach Produkten von anderen Designern ist in den Datenbanken möglich.